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Sperrfristen und Sperrfristverkürzung

Was ist eine Sperrfrist?

Eine Sperrfrist ist ein Zeitraum, in dem bestimmte Handlungen, nicht vorgenomen werden dürfen.
Im Bereich der StVO ist der Verlust vom Führerschein eine Folge schwerer Vergehen. Das geschieht, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Bei Alkohol- oder Drogenkomsum, Unfallflucht, Rotlichtverstößen, Fehlverhalten beim Überholen und dem Erreichen der Maximalpunktzahl in Flensburg wird der Führerschein eingezogen. Das Gericht verhängt dann eine Sperrfrist.

Sperrfrist und Führerschein

Die Sperrfrist wird nicht beim Fahrverbot verhängt. Für ein bis drei Monate kann dieses erteilt werden. Bei einem Fahrverbot gilt, dass kein Fahrzeug in dieser Zeit geführt werden darf. Nach Ablauf der Zeit erhält man seinen Führerschein von der Führerscheinstelle zurück. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Mit dem Führerschein besitzt man einen amtlichen Nachweis der Fahrerlaubnis.

Beim Entzug der Fahrerlaubnis gilt, dass kein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt werden darf. Der Führerschein wird ganz einbehalten oder mit einem Ungültigkeitsvermerk versehen. Ein Führerscheinentzug bedeutet immer, dass dieser neu beantragt werden muss.

Die Sperrfrist wird erst mit Entzug der Fahrerlaubnis verhängt. Während dieser wird dem Fahrer die Fahrerlaubnis entzogen. Nach einer gewissen Zeit, kann die Fahrerlaubnis neu erteilt werden. Die Notwendigkeit, Theorie- und Praxisprüfung in einer Fahrschule neu zu absolvieren (§20 Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung), wird individuell von den Behörden geprüft.

Bei Neubeantragung der Fahrerlaubnis, kann es nötig sein, vorher eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zu durchlaufen. Fällt diese negativ aus, wird die Neubeantragung abgelehnt.

Bei der MPU handelt es sich um die „Begutachtung der Fahreignung“. In der MPU wird das Problembewusstsein des Fahrers geprüft. Ziel ist es, persönliche Fehler zu erkennen. Sei es der Alkoholkonsum oder Fehlverhalten im Straßenverkehr. Wichtig ist, dass nach der MPU ersichtlich ist, dass sich der Betroffene Fahrer seit seinem Fehlverhalten zum Besseren geändert hat. Der Psychologe muss eine positive Zukunftsprognose für den Betroffenen abgeben.

Die MPU kann negativ, positiv oder positiv mit anschließendem „Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung“ ausfallen. Will der Fahrer die MPU umgehen, kann er die Verjährung dieser abwarten. Allerdings beträgt die Verjährungsfrist einer MPU 10-15 Jahre.

Wird eine MPU angeordnet, geht eine Sperrfrist vorher damit einher.

Eine Sperrfrist dauert in der Regel zwischen 9 bis 11 Monate. Lebenslange Sperrfristen sind eher eine Seltenheit. Sie werden bei z. B. bei regelmäßigen Trunkenheitsfahrten, notorischen Rasern oder aggressiven Verkehrsteilnehmern verhängt. Bei akuten Gefahrensituationen kann der Führerschein vorläufig entzogen werden (§111a StPO).

Verkürzung der Sperrfrist

Da eine Sperrfrist mehrere Monate andauern kann, gibt es Ausnahmefälle, bei denen die Behörden sie verkürzen können. Nach §69a Strafgesetzbuch kann eine Sperrfrist nachträglich aufgehoben werden:

„Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben.“

Das Gericht hat für diese Entscheidung aufgrund der Formulierung einen gewissen Spielraum.

Trotz dessen muss die Sperrfrist mindestens 3 Monate betragen.
Hat man innerhalb der 3 Vorjahre bereits einmal die Fahrerlaubnis verloren, liegt die Mindestzeit bei einem Jahr. Die Verkürzung der Sperrfrist liegt im Ermessen des Gerichts. Allerdings dürfen nur Gründe vorgelegt werden, die bei der Gerichtsverhandlung nicht genannt worden sind.

Dazu gehören eine Nachschulung oder eine verkehrspsychologische Untersuchung (MPU), die positiv absolviert wurden.

Der Verkehrssünder kann bereits während der Vorbereitung auf den Antrag zur Sperrzeitverkürzung, sich frühzeitig nach der Tat einen MPU Vorbereitungskurs unterziehen! Dadurch ist es möglich vor Gericht bereits ein Fehlverhalten und damit einhergehende Besserung mit konkreten Beispielen zu untermauern.

Der Antrag muss vor Gericht vorgebracht werden und kann vom gesperrten Fahrer oder seinem Anwalt gestellt werden.Um einen Antrag, korrekt formuliert, vor Gericht vorzubringen ist es empfehlenswert ein Verkehrsanwalt zu Rate zu ziehen. Persönliche oder wirtschaftliche Gründe können vor Gericht nicht geltend gemacht werden. Eine eventuelle Kündigung durch den Arbeitgeber, wegen der Sperrfrist, ist kein Grund für eine Sperrfristverkürzung.

Alkoholsünder haben es schwer eine solche Verkürzung der Sperrfrist zu bewirken. Um dies zu veranlassen muss der Fahrer stichhaltige Gründe vorbringen. Entsprechende Schulungen werden angeboten, die allerdings mit einem hohen Kostenaufwand verbunden sein können. Nachschulungen und die Absolvierung der MPU können der Verkürzung zuträglich sein.

Ein Verkehrsanwalt kann einschätzen, ob es Aussichten auf eine Sperrzeitverkürzung gibt oder sich der Verkehrssünder in unnötige Kosten stürzt.

Was muss ich für eine Sperrfristverkürzung machen ?

Um eine Sperrfristverkürzung zu erwirken, benötigt der Fahrer z.b den Nachweis über einen MPU Vorbereitungskurs und eventuell einen Nachweis über absolvierte Nachschulungen (entsprechende Zertifikate). Mit der Bescheinigung erhält das Gericht die Bestätigung, dass der Fahrer zu positiver Einsicht gekommen ist und sein Fehlverhalten erkannt hat.

Eine Sperrfristverkürzung bedeutet nicht, dass der Verkehrssünder seinen Führerschein automatisch zurück erhält. Nach dieser muss eine neue Erteilung der Fahrerlaubnis erfolgen, bevor er seinen Führerschein abholen kann.

Andere Sperrfristen

Die Sperrfrist beim Führerschein ist nicht die Einzige, die von deutschen Behörden erteilt werden kann. Weitere Sperrfristen gibt es z. B. im Bereich vom Arbeitslosengeld. Dort kann es zu Sperrfristen für den Bezug von ALG I oder ALG II kommen. Diese Sperrfristen können sich zwischen wenigen Tagen und zwölf Wochen bewegen. Sperrfristen im Arbeitslosenbereich können z. B. bei Kündigung, Ablehnung von Angeboten, wegen fehlender Eigenbemühungen, Nichterscheinen oder verspäteter Arbeitssuchendmeldung erteilt werden.

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