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MPU Richtlinien

Richtlinien der Medizinisch-Psychologische Untersuchung

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, welche auch abgekürzt MPU genannt wird, hat sich an die von der Verkehrsbehörde vorgegebenen Fragestellung zu halten. Das bedeutet, dass die Untersuchung keineswegs aus Ihrer Gesamtpersönlichkeit besteht. In Augenschein genommen werden jedoch sämtliche Fähigkeiten, Eigenschaften, körperliche Merkmale und Verhaltensweisen, welche für Ihre Kraftfahrereignung von zentraler Bedeutung sind.

Nachfolgend werden die Leitfragen zum Begutachten von Personen erwähnt, welche mit den Verkehrsgesetzen in der Vergangenheit in Konflikt kamen, die als Tatauffällige bezeichnet werden:

  • Weshalb kam es bei Ihnen zu Verhaltensauffälligkeiten oder Verkehrsdelikten?
  • Welche Konsequenzen zogen Sie aus den vergangenen Fehlern?
  • Was werden Sie tun oder tun Sie, damit Sie Verkehrsdelikten zukünftig vorbeugen?


Nach festgelegten Beurteilungsmaßstäben und wissenschaftlichen Grundsätzen findet die Untersuchung statt. Die Betroffenen beurteilt man nach einheitlichen Kriterien - über das Gutachtenergebnis entscheidet keinesfalls eine festgelegte Quote oder gar die Sympathie. Umso aussichtsreicher die Strategien sind, über welche Sie sich Gedanken gemacht haben, damit in Zukunft keineswegs dieselben Fehler gemacht werden, und umso stabiler die vorgenommenen Verhaltensänderungen schon sind, desto besser fällt die Prognose des Gutachtens von Ihrem Verkehrsverhalten aus. Beim Begutachten geht es demnach keinesfalls um falsch oder richtig, sondern um die Gefahren der Teilnahme im Straßenverkehr aufgrund angemessener Verhaltensvorkehrungen möglichst zu begrenzen.

Zu folgenden Resultaten kann das Begutachten kommen:

Positives Gutachtervotum: Sie trafen sämtliche wichtigen Verhaltensvorkehrungen, damit Sie sich im Straßenverkehr vor Fehlverhalten schützen.

Negatives Gutachtervotum: Die Konsequenzen und Überlegungen zum Vermeiden von Verkehrsdelikten reichen nicht aus, um zukünftig Fehlverhalten im Straßenverkehr vorzubeugen.

Wenn für Sie das Gutachten nicht günstig ausgegangen ist, raten wir Ihnen zu Schritten, welche zum Wiedererlangen Ihres Führerscheins Sinn ergeben.
Negatives Gutachtervotum mit entsprechender Kursempfehlung, wie etwa Alkoholfragestellung: Sie haben schon aussichtsreiche Ansätze vom Vermeiden von Verkehrsdelikten entwickelt, welche aufgrund von fachlicher Unterstützung bei einer besonderen Schulungsmaßnahme noch weiterhin zu fördern sind, damit das Fehlverhalten im Straßenverkehr in Zukunft ausreichend sicher ausgeschlossen werden kann. Nach der Kursteilnahme legen Sie bei der Führerscheinstelle Ihre Teilnahmebescheinigung vor und Sie bekommen Ihre Fahrerlaubnis ohne erneute Medizinisch-Psychologische Untersuchung zurück (oder man lässt Sie zur Führerscheinprüfung zu).

Das Ablaufen einzelner Untersuchungsabschnitte wird Ihnen am Untersuchungstag erläutert. Bei der Untersuchungen haben Sie die Möglichkeit, jederzeit Fragen zu stellen - die Gelegenheit sollten Sie unbedingt wahrnehmen, um Missverständnisse vorzubeugen und gut Bescheid zu wissen!

Das Gutachten hat sämtliche wichtige Befunde der Untersuchung zu beinhalten und in generell verständlicher Sprache verfasst zu sein. Die Bewertungen und Schlussfolgerungen sollten wissenschaftlich begründet werden können. Somit ist für Sie das Gutachten nachprüfbar und nachvollziehbar.

Wenn eine Befundlage klar ist, wird im Normalfall das Gutachten kürzer ausfallen, als bei komplizierteren Fällen. Jedoch hat das Gutachten stets so ausführlich zu sein, dass die von Behörde vorgegebene Fragestellung komplett beantwortet wird.Häufig klingt das Beantworten behördlicher Fragen umständlich, da man sich an diesen Wortlaut dieser Fragestellung zu halten hat.

Wenn Ihnen die wichtigen Abschnitte von Ihrem Gutachten keineswegs verständlich sind, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, im Nachhinein erneut zu unseren Begutachterstellen Kontakt aufzunehmen. Man wird sich um die Klärung Ihrer Fragen bemühen.

Im Normalfall wird Ihnen nach dem Begutachten innerhalb der folgenden zehn Werktage das Gutachten zugeschickt. Wenn die Gutachter noch von weiteren Stellen Befunde brauchen (wie etwa Bescheinigung von Beratungsstellen, Hausarzt oder vergleichbares), ist es möglich, dass sich die Erstellung des Gutachtens ein bisschen verzögert. Selbst wenn weitere Maßnahmen vorgenommen werden (zum Beispiel Fahrverhaltensbeobachtung, Haaranalyse etc.) benötigt die Gutachtenerstellung mehr Zeit.

Wenn Sie möchten, dass das Gutachten unmittelbar an Ihre Fahrerlaubnisbehörde gesandt wird, führen die Begutachtungsstellen dies für Sie durch, falls Sie diese damit beauftragen. Prinzipiell treffen Sie als Auftraggeber die Entscheidung, welche Stelle das Gutachten bekommt.

Nach dem Vorlegen des Gutachtens entscheidet in Ihrer Fahrerlaubnis-Angelegenheit die Verkehrsbehörde. Legen Sie jedoch kein Gutachten binnen der gesetzten Frist vor, lehnt die Verkehrsbehörde den Antrag auf das Wiedererteilen der Fahrerlaubnis ab beziehungsweise falls Sie noch eine Fahrerlaubnis besitzen, wird diese Ihnen entzogen.

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