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MPU wegen Krankheiten

Die MPU wegen gesundheitlicher Probleme
Die MPU, kurz für Medizinisch-Psychologische-Untersuchung muss nicht immer nur wegen Drogen- oder Alkoholkonsum durchgeführt werden. Manchmal muss diese auch aufgrund einer bestimmten Krankheit erfolgen. Damit man sicher gehen kann, dass die Eignung für das Führen von Fahrzeugen noch gegeben ist.

Welche Störungen können das Fahrvermögen beeinflussen?
Dies sind gleich mehrere gesundheitliche Beschwerden. Wir möchten diese auflisten, um einen besseren Überblick zu vermitteln

  • Bei Störungen des Gleichgewichts, wie es zum Beispiel bei einem Schädel-Hirn-Trauma vorkommt, kann die Fahrtüchtigkeit natürlich beeinflusst werden.

  • Bei einer hochgradigen Schwerhörigkeit oder gar einer beidseitigen Gehörlosigkeit, kann jemand eine Gefahr für den Verkehr darstellen. Hier sind die Anforderungen für das Führen von Fahrzeugen nicht gegeben. Bei einer Schwerhörigkeit von 60 Prozent liegt eine hochgradige Erkrankung vor.

  • Auch die Sehschärfe spielt eine große Rolle im Verkehr. Da aber manche Krankheiten, wie Bluthochdruck, Nierenerkrankungen und mehr, auf die Augen gehen können, liegt hier eine Gefahr nahe. Auch bei Augenkrankheiten, wie grauer Star oder auch einfach nur bei einer verminderten Sehschärfe, kann eine MPU angefordert werden.

Wer eine MPU über sich ergehen lassen muss, muss nicht sofort in Panik geraten. Natürlich muss ausgeschlossen werden, dass man eine Gefahr für den Straßenverkehr bedeutet. Aber nicht jede Untersuchung muss negativ ausfallen. Es hängt doch immer von den Störungen und der Stärke dieser Störungen ab. Dank der bestimmten Untersuchungen, kann man sicher gehen, ob man noch am Straßenverkehr teilnehmen kann. Diese Verantwortung haben alle Fahrzeugführer, immerhin möchte man niemanden gefährden. Die MPU wird meist von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet. Und nur wer die Tests besteht, darf noch das Fahrzeug führen.

Weitere Erkrankungen, bei denen eine MPU erforderlich wird

Es gibt auch noch weitere Erkrankungen, bei denen eine MPU erforderlich sein könnte. Auch diese möchten wir nachfolgend aufzeigen:

  • Bewegungsbehinderungen sind enorm wichtig, wenn es um die Fahrzeugführung geht. Hier wird meist ein fachärztliches oder chirurgisches Gutachten angefertigt, um zu sehen, ob die Person noch fahrtüchtig ist. Prothese, Teillähmungen und mehr, stellen eine große Gefahr dar. Aber vielleicht können sie durch technische Fahrzeuganpassungen trotzdem kompensiert werden.

  • Bluthochdruck ist ein wichtiger Faktor, um eventuell ein Kraftfahrzeug nicht mehr führen zu dürfen. Gerade wenn der Blutdruck ständig über den diastolischen Wert von 130 mm HG liegt, sollte das Fahrzeug nicht mehr geführt werden. Denn es kann zu Netzhautblutungen kommen, zu einer Überlastung des Herzmuskels oder auch zu einer Hirnblutung. Daher stellen Nutzer ein großes Risiko für den Straßenverkehr dar.

  • Herzrhythmusstörungen bei denen man bewusstlos wird, sind ein Grund, nicht mehr Auto zu fahren, geschweige denn, ein anderes Fahrzeug zu führen. Daher erfolgt hier durch die MPU erst einmal eine internistische-kardiologische Untersuchung, mit 24 Stunden EKG, um die Gefahr erkennen zu können.

  • Auch bei einem zu niedrigen Blutdruck, bei dem man bewusstlos wird, gibt es die Gefahr für den Straßenverkehr. Aber Kopf hoch, wird der niedrige Blutdruck behandelt, ist auch die Fahrtüchtigkeit wieder gegeben. Nur wer eben ständig zur Ohnmacht neigt, muss sich auf jeden Fall behandeln lassen!

  • Koronare Herzkrankheiten sind Gift für den Straßenverkehr. Wie oft hat man schon davon gehört, dass Menschen beim Autofahren einen Herzinfarkt hatten und viele unschuldige Menschen mit in den Tod genommen haben? Herzrhythmusstörungen und auch die Herzinsuffizienz können die Leistungsfähigkeit enorm trüben. Das Risiko für einen Herzinfarkt ist gegeben, daher müssen medizinische Untersuchungen Komplikationen ausschließen können.

  • Herzleistungsschwäche, egal welcher Form, kann dafür sorgen, dass man durch die MPU
    fällt und kein Fahrzeug mehr bedienen darf. Darunter fallen zum Beispiel periphere
    Gefäßerkrankungen, denn arterielle Verschlüsse wären eine Katastrophe im
    Straßenverkehr.

  • Bei Diabetes Mellitus, bei dem Bewusstseinsstörungen vorliegen, muss ebenso die MPU
    durchgeführt werden.

  • Krankheiten des Nervensystems machen es oft unmöglich, ein Fahrzeug zu führen.
    Dazu zählen Anfallsleiden, wie epileptische Anfälle. Aber auch bei der
    parkinsonschen Krankheit ist es nicht mehr ratsam, einen Wagen zu steuern. Ebenso
    bei Muskelschwund oder bei Verletzungen des Rückenmarks.

  • Bei Nierenerkrankungen ist auch Vorsicht geboten und die MPU kann nicht vermieden
    werden. Immerhin kann es bei Nierenerkrankungen zu Komplikationen kommen, zum
    Beispiel zu Sehstörungen. Aber auch zu Bluthochdruck oder sogar Herzversagen. Bei
    chronischen Nierenerkrankungen steht von daher auf jeden Fall eine MPU an.

Der Einzelfall entscheidet

Bei allen aufgeführten Erkrankungen entscheidet die MPU darüber, ob man noch am Verkehr teilnehmen darf. Es ist von jeder Person selbst abhängig, wie stark die Krankheit sich schon ausgebildet hat und ob die Fahrtüchtigkeit wirklich eingeschränkt ist. Der Einzelfall entscheidet!

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