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Gründe für MPU Anordnungen

Welche Gründe gibt es für eine MPU?
Ca. 100.000 Gutachten werden jährlich erstellt. Auch wenn es sich sehr viel anhört, ist es in den letzten Jahren stagniert. Mal kann es sein, dass in einem Jahr weniger durchgeführt werden, dafür ist es im darauf folgenden Jahr wieder mehr. Wenn man die Zahl, auf alle Fahrer herunter rechnet, sind etwa 0,2 Prozent aller Fahrer betroffen. Nicht nach jedem Entzug der Fahrerlaubnis ist eine MPU nötig, dennoch wird sie in den meisten Fällen angeordnet. Diese kann nach der Sperrfrist durchgeführt werden. Da ein Antrag gestellt werden muss, um die Fahrerlaubnis wieder zu erhalten, passiert es vielen, dass sie erst dort erfahren, dass eine Fahreignungsbegutachtung angeordnet wurde. Sobald man weiß, dass man zur MPU muss, sollte man sofort Kontakt zu einem Berater suchen. Denn die meisten MPU´s sind Wiederholungen, da die anderen nicht bestanden wurden.

Anbei eine nach Häufigkeit erstellte Liste, der Fragen zur MPU

  • Bei 54 bis 60 wird die Alkoholfrage gestellt.
  • Die zweithäufigste Frage geht um Medikamente und Drogen, 18 bis 20% sind betroffen.
  • 14 bis 17 % wurden wegen Verkehrsauffälligkeiten zu MPU angeordnet.
  • Das Schlusslicht bilden körperliche und psychische Ursachen des Fahrers. Davon sind nur 5 bis 11 % aller Fahrer.


Was sind die häufigsten Anordnungsgründe zur MPU?

  • Der erste und häufigste Grund ist Alkohol im Straßenverkehr, betroffen sind Fahrer, welche mehrmals auffällig wurden aber einer Promillegrenze von 0,5 Promille, sind Straftaten begangen worden schon ab 0,3 Promille.
  • Zu den Alkoholvergehen gehört auch, wenn man bei 1,6 Promille angehalten wird. Ausnahmen gibt es in anderen Bundesländer, bei Erstverschulden von 1,1 Promille.
  • Wichtig zu beachten ist, dass eine MPU nicht nur beim Autofahren angeordnet werden kann, auch beim Fahrradfahren ist Vorsicht geboten, hier gelten die gleichen Regeln.
  • Auch bei gelagerten Fällen, kann eine MPU unter 1,6 bzw. 1,1 Promille angeordnet werden. Dies ist situationsabhängig.
  • Wer im Straßenverkehr unter Drogeneinfluss teilnimmt, muss daran teilnehmen.
  • Bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, auch bei nicht Teilnahme am Straßenverkehr, dazu zählt Drogenmissbrauch usw.
  • Weitere Gründe zur MPU sind, 7 eingetragene Punkte in Flensburg, dazu kommen noch schwerwiegende Verkehrsverstöße
  • Psychologische Probleme wie Aggressivität oder geringe Impulskontrolle, kann zur MPU führen, diesem müssen aber Straftaten vorausgehen
  • Eine MPU kann bei Fahrer angeordnet werden, welche schon eine Begutachtung durchgeführt haben. Dazu zählen Auffälligkeiten in der Probezeit und Fahrern, welche in einem sehr kurzen Zeitraum erneut 8 Punkte erreichen


Dennoch gibt es Gründe zur Anordnung einer MPU ohne verschulden des Fahrers, dazu zählen:

  • Die Eingangsuntersuchungen, diese werden insbesondere bei Fahrlehrern angeordnet
  • Bei Bewerbern, welche mit 16 die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse B erhalten möchten
  • Eine Anordnung kann auch bei körperlichen Einschränkungen oder chronischen Erkrankungen stattfinden, hier wird besonders genau geprüft, ob die Fahrerlaubnis entzogen wird oder nicht


Welche Erkrankungen geben Annahme zur Anordnung einer MPU?
Der häufigste Grund sind psychische Erkrankungen. Dazu zählt vor allem die Altersdemenz. Aber auch Psychosen wie Schizophrenie können ein Grund sein, um die Fahreignung zu überprüfen. Der Grund zur Anordnung, liegt darin, dass nicht sichergestellt werden kann, dass der Fahrer ohne Emotion, das Kraftfahrzeug steuern kann. Oftmals kann der Fahrer zwischen Realität und seiner Psychose nicht mehr unterscheiden und gefährdet durch sein Verhalten den Straßenverkehr. Hier wird sehr genau überprüft, ob der Fahrer seine Fahrerlaubnis noch erhält, auch nach Abklingen der Symptome. Da die Sicherheit an oberster Stelle steht.

Natürlich gibt es viele weitere Gründe, warum eine Begutachtung durchgeführt werden muss. Wir haben hier die häufigsten genannt. Da der Umfang sehr hoch ist, können nicht alle genannt werden.

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