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MPU wegen Straftaten
Sie haben Ihre Strafe verbüßt und von der Behörde eine Anordnung zu einer MPU wegen Straftaten erhalten. Die MPU, kurz für „Medizinisch Psychologische Untersuchung“, ist ein Vorgang, der mit einem detailliertem Test und einer psychologischen Bewertung abschließt. Das klingt einfach, ist es aber nicht, denn die Behörde hat bei Straftätern betont rechtmäßige Zweifel, ob der Führerschein künftig im Ablauf von Straftaten zunutze gemacht wird. Deshalb haben diese Anordnungen nicht direkt mit der Teilnahme am Straßenverkehr zu tun.
Warum genau müssen Straftäter zur MPU?
In der Fahrerlaubnis Verordnung (FeV) unter §11 Eignung, Abs. 3 ist die Begründung nachzulesen. Zitat: “Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten MPU Stelle für Fahreignung kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 2 angeordnet werden.” und unter Punkt 5: “bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen”. (Zitat Ende)Wie ist das zu erklären?
Für die Durchführung folgender Beispiele von Straftaten wird das Kraftfahrzeug benutzt und folglich der Führerschein eingesetzt:
- Entführung einer Person mit dem Auto
- Missbrauch eines Menschen im Auto
- Ein Dealer führt Drogentransport mit dem Auto durch, oder
Sie setzten Ihr Auto bei einem Banküberfall als Fluchtfahrzeug ein.
MPU-Anordnung anlässlich Aggressionen:
Die Punkte 6 und 7 der Fahrerlaubnis Verordnung (FeV) unter §11 Eignung, Abs. 3 erläutern, dass eine MPU unumgänglich ist, wenn bei Straftaten ein hohes Aggressionspotential zu erkennen war.
Die Führerscheinstelle ordnet eine MPU an, wenn bei Personen wiederholt Aggressionen festgestellt werden, die das Fahren von Kraftfahrzeugen erheblich beeinträchtigen könnten. Dazu gehören:
- Nötigung
- Betrug
- Hausfriedensbruch
- Schlägereien
- Bedrohung einer Person mittels körperlicher Gewalt,
und so weiter…
Was möchte der MPU-Gutachter bei Ihnen als Straftäter erreichen?
Die Motive für diese Delikte sind unterschiedlich. Lapidare Entschuldigungen wie: “Es tut mir leid“ oder „Es kommt bestimmt nicht wieder vor“ genügen dem Gutachter nicht. Er strebt an, dass Sie Ihre Gründe kennen, die persönliche Vergangenheit aufarbeiten und eine Änderung Ihres Verhaltens eintritt. So etwas braucht seine Zeit und ist nicht in drei bis vier Tagen erledigt. Abhängig von der gesamten Thematik dauert die Maßnahme hin und wieder mindestens sechs bis zwölf Monate.
Die Legalbewährungszeit und die Haftlockerung sind dabei nach der Inhaftierung absolut zu beachten.
Der MPU-Gutachter erwartet von Ihnen, dass Sie über Ihre Vergangenheit nachgedacht haben, sich über Ihre Straftaten und Motive vollkommen im Klaren sind und Ihre Verhaltensweise positiv geändert haben.
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